Das

Kepler-
Gymnasium Ulm

Entschuldigungen

Informationen zu Entschuldigungen - Klasse 5 bis Js 2

1. Entschuldigungsformular zum Ausdrucken

Seit den Herbstferien (2019) gibt es am KGU neue Formulare für die Entschuldigung von Schüler*innen.Dieses Formular liegt hier als Download bereit.

Wir bitten alle Eltern und volljährige Schüler*innen für eine Entschuldigung dieses neue Formulare zu verwenden. Sollte es keine Möglichkeit zum Ausdrucken geben, liegen im Sekretariat Vordrucke bereit.

2. Allgemeine Hinweise

Kann ein/eine SchüIer*in wegen "eines "zwingenden Grundes" (z.B. Erkrankung) nicht am Unterricht teilnehmen, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer des Fernbleibens möglichst bald am Vormittag, spätestens aber am 2. Tag der Verhinderung durch einen Telefonanruf im Sekretariat oder einer Nachricht per E-Mail ("Service - Krankmeldung per Email") mitzuteilen. 

Ohne Telefonat bzw. E-Mail muss die schriftliche Entschuldigung bereits am 2. Tag vor-liegen. Falls die elektronische/telefonische Entschuldigung erfolgt ist, muss die schriftliche Entschuldigung innerhalb einer Nachreichfrist von 3 Schultagen nach Eingang der münd-lichen Entschuldigung der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer vorliegen.

Bitte beachten Sie: Ein Fax mit Ihrer Unterschrift gilt als schriftliche Entschuldigung, eine E-Mail nicht!

Übersicht über die verschiedenen Entschuldigungsmöglichkeiten:

 

3. "Gelbe Zettel"

Wenn ein/e Schüler*in den Unterricht früher verlässt (und nicht beurlaubt ist), muss dies immer mit einem „gelben Zettel“ geschehen. Den „gelben Zettel“ unterschreibt die unterrichtende Lehrkraft. Wenn man in einer Freistunde oder der Mittagspause  einen gelben Zettel holt, dann unterschreibt ihn die Lehrkraft der kommenden Stunde.

Wenn sich ein/e Schüler*in mit einem gelben Zettel vom Unterricht abmeldet, gilt die Unterschrift des Erziehungsberechtigten ebenfalls als schriftliche Entschuldigung, aber nur für den betreffenden Tag. Sollten sich weitere Krankheitstage anschließen, gilt ebenfalls die 3-Tages-Frist für die schriftliche Entschuldigung.

4. Entschuldigungen für den Sportunterricht

Wenn ein/e Schüler*in  auf Grund einer Verletzung oder andersartiger Erkrankung, nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, muss der/die Schüler*in sich  in der Sporthalle aufhalten und unter der Aufsicht des Lehrers sein. Er/Sie benötigt darüber hinaus eine schriftliche Entschuldigung, die dem Sportlehrer auszuhändigen ist.

5. Konsequenzen

Liegt die schriftliche Entschuldigung nach der genannten Frist nicht vor, gilt das Versäumnis als unentschuldigt. Dies hat vor allem im Fall von versäumten Klassenarbeiten unangenehme Konsequenzen. In der Notenbildungsverordnung heißt es dazu: ".....versäumt er (das ist der Schüler) unentschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, wird die Note "ungenügend" erteilt.

 

Entschuldigungspraxis in der Kursstufe

In der Kursstufe ist das Entschuldigungsverfahren etwas anders als in der Mittel- und Unterstufe. Zu Beginn der Kursstufe erhält deshalb jede/r Schüler*in ein Informations-schreiben über die "Entschuldigungspraxis in der Kursstufe".

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Schriftliche Entschuldigungen müssen fristgerecht (siehe oben) in einen Briefkasten im Sekretariat abgegeben werden. Es müssen seit Herbst 2019 die vorgegebenen Entschuldigungsformulare ausgefüllt werden (siehe oben)
  • Der Briefkasten im Sekretariat mit den Entschuldigungen wird täglich geleert. Dieses Datum zählt!
  • Exkursionen etc. gelten nicht als Fehlzeiten und werden extra vermerkt.
  • Die Kurslehrer füllen für jede Stunde ein Meldeformular aus, in dem diejenigen Schüler aufgelistet sind, welche in dieser Stunde gefehlt haben (zusätzlich wird vermerkt, ob eine Klausur o. ä. versäumt wurde).
  • Zwei verantwortliche Lehrkräfte sammeln die Meldeformulare der beiden Kursstufen ein und tragen täglich die Fehlzeiten sowie die Entschuldigungen ein und haben somit einen Überblick über die Einhaltung der Fristen.
  • Nicht fristgerecht entschuldigte Fehlzeiten zählen als unentschuldigt, werden dem Tutor gemeldet und ziehen Konsequenzen nach sich!

Mögliche pädagogische Konsequenzen bei unentschuldigtem Fehlen:

 

Konsequenz

1.Mal

Gespräch mit Tutor

2.Mal

Gespräch mit Tutor/Schulleitung + 1 Stunde Arrest mit schulischen Aufgaben;

Organisation durch Tutor

3.Mal

Gespräch mit Tutor/Schulleitung + Attestpflicht (schriftlich in Absprache mit Schulleitung)

4.Mal

1. Verweis (Brief an den Erziehungsberechtigten bzw. an Schüler/in wenn volljährig)

5.Mal

2. Verweis mit Androhung des zeitweiligen Schulausschlusses

  • Klausuren werden bei unentschuldigtem Fehlen mit 0 Punkten bewertet.
  • Fehlzeiten werden pro Halbjahr in den Zeugnissen (außer im Abschlusszeugnis) vermerkt.
  • Fehlzeiten können Einfluss auf die Verhaltensnote haben.