Das

Kepler-
Gymnasium Ulm

Hausordnung

 Kepler-Gymnasium Ulm     

  

Hausordnung  

Neufassung vom 28.10.2002 mit Änderungen vom 01.08.2019

Unsere Schulgemeinschaft lebt von gegenseitigem Verständnis, Rücksichtnahme aufeinander und partnerschaftlicher Zusammenarbeit. Davon muss vor allem der persönliche Umgang miteinander geprägt sein. Es bedarf aber, nicht zuletzt aus organisatorischen und rechtlichen Gründen, allgemein verbindlicher Regelungen, die im Folgenden genannt werden.

  1. Gefährdungen und Beschädigungen jeder Art müssen vermieden werden. Die gesamte Schulanlage mit allen Einrichtungsgegenständen ist pfleglich zu behandeln. Die Ordner sorgen gemeinsam mit ihrer Klasse für die Sauberkeit und Benutzbarkeit der Unterrichtsräume. Dosen und Einwegflaschen sollen nicht in die Schule mitge-bracht werden, da sie hier nicht entsorgt werden können; im übrigen ist auf strikte Müllvermeidung zu achten.
  2. In den Pausen ist Schülern der Aufenthalt in den Fachräumen nicht gestattet.
    Die große Pause dient dazu, sich etwas Bewegung an der freien Luft zu verschaffen. Daher verlassen die Schülerinnen und Schüler in der großen Pause die Klassenzimmer. In Pausen, Freistunden oder über die Mittagszeit ist der Aufenthalt im Turnhallenbereich nicht erlaubt. Zum Aufenthalt stehen die Pausenhöfe und die Eingangshalle zur Verfügung. 
  3. Die Aufsichtspflicht der Schule in den Pausen erstreckt sich auf das Schulgelände – begrenzt durch Karl-Schefold-Straße, Zeitblom- und Keplerstraße. In den Pausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Von dieser Regelung sind volljährige Schüler ausgenommen. In allen Fällen ist Versicherungsschutz nur gewährleistet, wenn beim Verlassen des Schulgeländes der Zusammenhang mit dem Schulbesuch besteht (z.B. Fahrt zur Sporthalle, Lerngang etc.).  
  4. Mit dem Läuten begeben sich alle Schüler zügig in ihre Klassenzimmer, schließen die Türen und verhalten sich ruhig. Ist 10 Minuten nach dem Läuten der Lehrer noch nicht gekommen, meldet der Klassen- bzw. Kurssprecher dies auf dem Sekretariat. Bei Selbstbeschäftigung darf das Klassenzimmer ohne zwingenden Grund nicht verlassen werden. 
  5. Das Rauchen für Schülerinnen und Schüler ist auf dem Schulgelände nicht gestattet. Seit 1.9.2007 gilt zudem folgende gesetzliche Regelung: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen.
  6. Die Schulhöfe dienen in den Pausen zum Aufenthalt und Spiel. Während der Unterrichtszeit ist das Spielen und Lärmen auf den Pausenhöfen nicht gestattet.
  7. Für die unterrichtsfreie Zeit stehen Schülern der Aufenthaltsraum, die Oberstufenbücherei und das Schülercafé zur Verfügung.
  8. "Handy-Nutzung": Den Klassen 5-9 ist die Nutzung von portablen, elektronischen Medien während des gesamten Schultages auf dem Schulgelände untersagt. Alle Geräte müssen ausgeschaltet und samt Kopf- und Ohrhörer außer Sicht verstaut sein. Bei einem Verstoß gegen diese Regel wird dem Schüler/der Schülerin das jeweilige Gerät abgenommen, bis Unterrichtsende im Sekretariat hinterlegt und es muss von den Eltern abgeholt werden. Die Lehrkraft entscheidet über die Nutzung digitaler Medien in ihrem Unterricht. Die Oberstufe (Kl.10-12) verhält sich im Umgang mit portablen, elektronischen Geräten auf dem Schulgelände vorbildlich.