Durch die steigenden Infektionszahlen von Covid19 hat das Land BW die 2.Pandemiestufe verfügt.
Für die Schule bedeutet dies:
· Weiterführung der bestehenden Hygiene- und Abstandsregelungen am KGU.
· Alle Schüler*innen müssen am 1. Schultag nach den Herbstferien eine Gesundheitsbestätigung (wie am 1. Schultag nach den Sommerferien) abgeben. Diese wird vom Klassenlehrer*in eingesammelt.
Die Formulare für die Gesundheitsbestätigung stehen zum Download auf der Homepage unter [Corona - Maßnahmen am KGU] zur Verfügung bzw.
hier: "Unbedenklichkeits-Erklärung" für Erziehunsberechtigte
hier: "Unbedenklichkeits-Erklärung" für volljährige Schüler*innen