Das

Kepler-
Gymnasium Ulm

Entschuldigungen

Informationen zu Entschuldigungen - Klasse 5 bis JS 2

 

Hinweis: "Krankmeldungen/Abmeldungen" sind keine Entschuldigungen!

D.h. wenn ein Kind z.B. über Sdui abgemeldet wurde, muss immer fristgerecht (siehe unten) eine schriftliche Entschuldigung eingereicht werden. 

 

1. Entschuldigungsformular zum Ausdrucken

Für Entschuldigungen nutzen wir am KGU ein vorgefertigtes Formulare. Dieses Formular liegt hier als Download bereit.

Wir bitten alle Eltern und volljährige Schüler*innen, für eine Entschuldigung dieses Formulare zu verwenden. Sollte es keine Möglichkeit zum Ausdrucken geben, liegen im Sekretariat Vordrucke bereit.

 

2. Allgemeine Hinweise

Kann ein/eine SchüIer*in wegen eines "zwingenden Grundes" (z.B. Erkrankung) nicht am Unterricht teilnehmen, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer des Fernbleibens möglichst bald am Vormittag, spätestens aber am 2. Tag der Verhinderung durch die Abmelde-Funktion auf Sdui oder notfalls durch einen Telefonanruf im Sekretariat mitzuteilen. (Seit den Herbstferien 2023 ist es leider nicht mehr möglich, eine Krankmeldung per E-Mail zu senden.) 

Ohne Sdui-Abmeldung (oder notfalls Anruf im Sekretariat) muss die schriftliche Entschuldigung bereits am 2. Tag vorliegen. Falls die elektronische/telefonische Entschuldigung erfolgt ist, muss die schriftliche Entschuldigung innerhalb einer Nachreichfrist von 3 Schultagen nach Eingang der mündlichen Entschuldigung der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer vorliegen (siehe folgendes Schema).

 

Bitte beachten Sie: Ein Fax mit Ihrer Unterschrift gilt als schriftliche Entschuldigung, eine E-Mail mit eingescanter, schriftlicher & unterschriebener Entschuldigung ebenfalls - eine bloße E-Mail jedoch nicht!

 

Übersicht über die verschiedenen Entschuldigungsmöglichkeiten:

 

3. "Gelbe Zettel"

Wenn ein/e Schüler*in den Unterricht früher verlässt (und nicht beurlaubt ist), muss dies immer mit einem „Gelben Zettel“ geschehen. Diesen erhalten die Schüler*innen im Sekretariat. Den „Gelben Zettel“ unterschreibt die unterrichtende Lehrkraft. Wenn man in einer Freistunde oder der Mittagspause einen gelben Zettel holt, dann unterschreibt ihn die Lehrkraft der kommenden Stunde.

Achtung: Ist für den betreffenden Tag eine Leistungsfeststellung (z.B. Klassenarbeit, Klausur...) angesetzt, so muss die entsprechende Fachlehrkraft den "Gelben Zettel" unterschreiben.

Wenn sich ein/e Schüler*in mit einem Gelben Zettel vom Unterricht abmeldet, gilt die Unterschrift des Erziehungsberechtigten NICHT als Entschuldigung, sondern lediglich als Kenntnisnahme. In jedem Fall muss eine schriftliche Entschuldigung fristgerecht eingereicht werden. Sollten sich weitere Krankheitstage anschließen, gilt ebenfalls die 3-Tages-Frist für die schriftliche Entschuldigung.

 

4. Entschuldigungen für den Sportunterricht

Wenn ein/e Schüler*in aufgrund einer Verletzung oder andersartiger Erkrankung nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen kann, muss der/die Schüler*in sich in der Sporthalle aufhalten und unter der Aufsicht der Lehrerkraft sein. Er/Sie benötigt darüber hinaus eine schriftliche Entschuldigung, die der Sportlehrkraft auszuhändigen ist.

 

5. Konsequenzen

Liegt die schriftliche Entschuldigung nach der genannten Frist nicht vor, gilt das Versäumnis als unentschuldigt. Dies hat vor allem im Fall von versäumten Klassenarbeiten und anderer Leistungsfeststellungen unangenehme Konsequenzen. In der Notenbildungsverordnung §8, Abs. 5 heißt es dazu: "...versäumt er [das ist der Schüler] unentschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, wird die Note "ungenügend" erteilt".

 

 

Entschuldigungen und Beurlaubungen in der Kursstufe

 

In der Kursstufe ist das Entschuldigungsverfahren etwas anders als in der Mittel- und Unterstufe. Zu Beginn der Kursstufe erhält deshalb jede/r Schüler*in das Informationsschreiben "Entschuldigungen und Beurlaubungen in der Oberstufe" (siehe auch Moodle: Oberstufenraum).

 

ACHTUNG: Im G8 sind die wenigsten Schüler*innen volljährig, d.h. sie müssen von den Erziehungsberechtigten krankgemeldet und entschuldigt werden! Daher sollten auch die Erziehungsberechtigten der Oberstufenschüler*innen bei Sdui angemeldet sein (Zugriff auf Sdui-"Abmelde"-Button).

 

Die wichtigsten Regelungen sind:

  • Die Krankmeldungen erfolgt über Sdui (oder notfalls telefonisch) und ersetzen nicht die (fristgerechte) schriftliche Entschuldigung.
  • Für die schriftliche Entschuldigung gibt es ein entsprechendes Formular (siehe ganz oben) mit genauen Angaben zu Datum, Unterrichtsstunde, Kurs sowie dem Grund des Fehlens.
  • Schriftliche Entschuldigungen müssen fristgerecht (siehe Grafik oben) digital als Foto über Sdui abgegeben werden (wie auch bei den Beurlaubungen). Das Original verbleibt zur sicheren Verwahrung bei den Schüler*innen. 
  • Exkursionen etc. gelten nicht als Fehlzeiten und werden extra vermerkt.
  • Nicht fristgerecht entschuldigte Fehlzeiten zählen als unentschuldigt, werden dem/der Tutor*in gemeldet und ziehen Konsequenzen nach sich!

 

Konsequenzen bei unentschuldigtem Fehlen:

  • Leistungsfeststellungen werden mit 0 Punkten ("ungenügend") bewertet (entsprechend der geltenden Notenbildungsverordnung BW).
  • Fehlzeiten pro Halbjahr werden in den Zeugnissen (außer Abschlusszeugnis) vermerkt.
  • Fehlzeiten können Einfluss auf die Verhaltensnote haben.
  • Weitere pädagogische Konsequenzen wie Gespräche mit der Schulleitung oder "Attestpflicht" sind möglich.

 

ACHTUNG: Die Schüler*innen der Kursstufe kontrollieren eigenständig und regelmäßig über Sdui, ob Fehlzeiten angefallen, richtig erfasst und entschuldigt sind.

 

Öffnungszeiten Sekretatriat:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 7.00 bis 15.00 Uhr

Mittwoch und Freitag: 7.00 bis 13.00 Uhr

 

Verantwortliche / Ansprechpartnerinnen:

JS1 & JS2: Fr. Mechelke

sowie die entsprechenden Tutor*innen