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Kepler-
Gymnasium Ulm

Änderungen bei der Schülerzusatzversicherung

Liebe Eltern,

die seit Jahrzehnten auf Basis eines Gruppenversicherungsvertrags mit dem Kultusministerium bestehende Schülerzusatzversicherung der beiden Kommunalversicherer WGV und BGV endet mit Ablauf des Schuljahres 2018/19. Grund ist die Kündigung dieser Vereinbarung sowie die Aufhebung der dem zugrunde liegenden Verwaltungsvorschrift Freiwillige Schülerzusatzversicherung durch das Kultusministerium.

Ab dem Schuljahr 2019/20 bieten WGV und BGV auf Betreiben des Städtetags BW den Pauschalabschluss von Schülerversicherungen für alle Schüler/innen einer Schule, entweder durch die Schule selbst, deren Förderverein oder unmittelbar durch den Schulträger.

Vorteil dieser Regelung ist die schlanke Ausgestaltung der Verwaltungsprozesse - so müssen auf dieser Grundlage künftig keine Beiträge mehr bei der Schülerschaft eingesammelt und über die Schulsekretariate verwaltet werden. Auch eine namentliche Erfassung der Schüler/innen ist nicht erforderlich. Die Versicherung gilt automatisch für alle Schüler/innen, auch diejenigen, die nach Vertragsschluss unterjährig hinzukommen.

Für den Schulträger von Relevanz ist der sog. Gruppenvertrag "Standard", der inhaltlich der bisherigen 1-Euro-Versicherung entspricht und grob nachfolgende Komponenten abdeckt:

  • Haftpflicht: 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden, 100.000 € für Vermögensschäden
  • Sachschaden: 500 €
  • Unfall: Invaliditätssumme 60.000 €

 

Versichert ist dabei nicht nur die Teilnahme am lehrplanmäßigen Unterricht, sondern auch die Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Schule sowie die Teilnahme an Betriebs- und Sozialpraktika, sofern die Teilnahme von der Schulleitung genehmigt wurde und nichtschulische private Betätigungen, soweit ein zeitlicher Zusammenhang zur schulischen Veranstaltung besteht (Freistunde, Mittagspause, Schullandheim, Schulausflüge u.ä.).

Nähere Infos zum Inhalt der Versicherung können auch über die Homepage der WGV abgerufen werden.

Die Stadt Ulm hat sich entschieden, die Schülerversicherung "Standard" als Schulträger pauschal für alle Schulen in städtischer Trägerschaft abzuschließen - um mögliche künftige Entwicklungen in diesem Versicherungsbereich berücksichtigen zu können zunächst nur für das Schuljahr 2019/20. Die hierfür entstehenden Kosten werden von der Stadt Ulm zentral getragen.

W I C H T I G:  Alle weiteren Versicherungsleistungen (z.B. Fahrradversicherung, Musikinstrumenteversicherung, Garderobenversicherung) sind demgegenüber privat abzudecken.

 

Schulleitung

 

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